Amicale des Ivoiriens de Bremen (AIB)
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1) Der Verein führt den Namen „Amicale des Ivoiriens de Bremen“, abgekürzt AIB.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz „e.V.“ führen.
2) Der Sitz des Vereins ist Bremen.
3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Ziele und Aufgaben
Ziele:
- Förderung des soziokulturellen Austauschs zwischen IvorerInnen und Deutschen
- Mitwirkung am Aufbau der ivorischen Gesellschaft
- Förderung des Zusammenhalts der ivorischen Gemeinde in Bremen
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Côte d’Ivoire
- Einsatz für Menschenrechte
- Förderung der Völkerverständigung
Aufgaben:
- Monatliche Mitgliederversammlungen
- Bildung von Arbeitsgruppen
- Organisation von Veranstaltungen (Filmabende, Konferenzen etc.)
- Wirtschaftsforen
- Unterstützung von Menschenrechtsaktionen
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß Abgabenordnung.
Er arbeitet selbstlos, nicht gewinnorientiert und ehrenamtlich.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden
- Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag
- Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung
- Ehrenmitglieder können ernannt werden
§5 Ende der Mitgliedschaft
- Beendigung durch Tod, Austritt oder Ausschluss
- Ausschluss bei grobem Fehlverhalten möglich
- Austritt schriftlich gegenüber Vorstand
§6 Mitgliedsbeiträge
- Jahresbeitrag + Solidaritätsbeitrag
- Höhe wird von Mitgliederversammlung festgelegt
- Ehrenmitglieder sind befreit
§7 Organe des Vereins
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
§7.1 Mitgliederversammlung
- Jedes Mitglied hat eine Stimme
- Treffen einmal pro Quartal
- Einladung mit Agenda
- Beschlussfähigkeit ab 1/3 der Mitglieder
- Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
§7.2 Vorstand
- Vorsitzender
- Stellvertretender Vorsitzender
- Schatzmeister
- Vertritt den Verein nach außen
§7.3 Kassenprüfer
- Wird von Mitgliederversammlung gewählt
- Prüft Kasse und Jahresabschluss
§8 Wahlen
- Amtszeit: 1 Jahr
- Wahlkommission organisiert Wahl
- Geheime Abstimmung
- Absolute Mehrheit erforderlich
§9 Auflösung
- Beschluss durch Mitgliederversammlung
- Vermögen geht an Stadt Bremen
- Verwendung für gemeinnützige Zwecke